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BVerwG, 17.05.1963 - VII C 83.61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Streit um die Aufrechnung von Forderungen aus zuviel geleisteter Subvention gegen Subventionsforderungen aus dem Getreidegesetz - Rückforderung von zu Unrecht geleisteter Subvention als öffentlich-rechtlicher Rückerstattungsanspruch - Übergang von Forderungen der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main - OS V 88/58
- BVerwG, 17.05.1963 - VII C 83.61
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 07.03.1958 - VII C 8.57
Auszug aus BVerwG, 17.05.1963 - VII C 83.61
Für die Rechtsverfolgung von Ansprüchen aus der Übernahme eingeführter Waren durch die Beklagte ist deshalb der Verwaltungsrechtsweg gegeben (BVerwGE 3, 205 [BVerwG 08.03.1956 - I C 106/55]; 6, 244; 11, 187).Daß es sich bei der Rückforderung von zu Unrecht geleisteter Subvention nicht um einen bürgerlichrechtlichen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung, sondern um einen öffentlich-rechtlichen Rückerstattungsanspuch handelt, hat der Senat in seinem Urteil vom 7. März 1958 (BVerwGE 6, 244) mit eingehender Begründung klargestellt.
Daraus, daß auch die Klageforderung die Zahlung einer Subvention zum Gegenstand hat, und daß zur Subventionierung der Getreideimporte in jedem Falle Bundesmittel Verwendung fanden, läßt sich zwar, wie der Senat ebenfalls in seinem Urteil vom 7. März 1958 (a.a.O.) ausgeführt hat, noch nicht ohne weiteres die rechtliche Gegenseitigkeit von Forderung und Gegenforderung folgern.
Daß die Beklagte diese Forderung erstmals geltend gemacht und die Klägerin damit belastet hat, rechtfertigt zwar noch nicht die Folgerung, daß sie als originäre Inhaberin dieser Forderung anzusehen ist, da der Anspruch auf Rückerstattung bereits mit der überhöhten Subventionierung durch die Außenhandelsstelle entstanden war (vgl. auch hierzu das Urteil des Senats vom 7. März 1958 a.a.O.).
- BVerwG, 08.03.1956 - I C 106.55
Streitigkeit mit der Einfuhrstelle und Vorratsstelle der BRD über den …
- BVerwG, 28.10.1960 - VII C 212.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.05.1963 - VII C 83.61
Für die Rechtsverfolgung von Ansprüchen aus der Übernahme eingeführter Waren durch die Beklagte ist deshalb der Verwaltungsrechtsweg gegeben (BVerwGE 3, 205 [BVerwG 08.03.1956 - I C 106/55]; 6, 244; 11, 187).